Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Gaimersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    85080 Gaimersheim

    Postanschrift

    Marktplatz 3

    85080 Gaimersheim

    Kontakt

    E-Mail: info@gaimersheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21664065561Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8458 3244-0

    Fax: +49 8458 3244-13

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English