Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Kirchseeon
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 1
85614 Kirchseeon
Kontakt
E-Mail: info@kirchseeon.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72441604612Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72441604612Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8091 552-0
Fax: +49 8091 552-18
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024