Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Markt Markt Indersdorf

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    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    85229 Markt Indersdorf

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    Marktplatz 1

    85229 Markt Indersdorf

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    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Bayern

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    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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