Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Haimhausen - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 15
85778 Haimhausen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung sind Vorsprachen im Bürgerbüro bereits ab 07:00 Uhr möglich. Das Bürgerbüro hat zudem jeden ersten oder zweiten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
E-Mail: steueramt@haimhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5717007785462Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8133 9303-0
Fax: +49 8133 9303-30
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024