Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Haimhausen - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 17

    85778 Haimhausen

    Postanschrift

    Hauptstraße 15

    85778 Haimhausen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nach entsprechender Vereinbarung sind Vorsprachen im Bürgerbüro bereits ab 07:00 Uhr möglich. Das Bürgerbüro hat zudem jeden ersten oder zweiten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

    Kontakt

    E-Mail: steueramt@haimhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5717007785462Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8133 9303-0

    Fax: +49 8133 9303-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English