Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Benediktbeuern (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern

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    Prälatenstr. 7

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Hinweise für Benediktbeuern (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern

    Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern am 15.02.2024

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