Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Stadt Geretsried
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Karl-Lederer-Platz 1
82538 Geretsried
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Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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