Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Egling

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 2

    82544 Egling

    Postanschrift

    Rathausstr. 2

    82544 Egling

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@egling.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57997494540Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8176 9312-0

    Fax: +49 8176 9312-12

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English