Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Markt Werneck

    Adresse

    Hausanschrift

    Balthasar-Neumann-Platz 8

    97440 Werneck

    Postfachadresse

    Postfach 1265

    97438 Werneck

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: info@werneck.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73107566764Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayern

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    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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