Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Marktheidenfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1155
97820 Marktheidenfeld
Kontakt
E-Mail: Poststelle@marktheidenfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=81108910474Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/81108910474Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9391 5004-0
Fax: +49 9391 7940
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024