Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Gemeinde Solnhofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 8
91807 Solnhofen
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Passamt auch nach Vereinbarung
Rentenanträge nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@solnhofen.de
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Fachliche Freigabe
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