Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Wilhermsdorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 46
91452 Wilhermsdorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@markt-wilhermsdorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=26774207770Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26774207770Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9102 9958-0
Fax: +49 9102 9958-111
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023