Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Gemeinde Möhrendorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 16
91096 Möhrendorf
Öffnungszeiten
Regulär geöffnet sind nur das Einwohnermeldeamt und das Bürgerbüro (Öffnungszeiten nachstehend)!
Alle anderen Ämter nur mit Terminvereinbarung nach vorheriger Vereinbarung per Telefon, oder E-Mail.
Kontakt
E-Mail: rathaus@moehrendorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=60885896645Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60885896645Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 7551-0
Fax: +49 9131 7551-20
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023