Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Ansprechpartner
Gemeinde Regnitzlosau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 24
95194 Regnitzlosau
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@regnitzlosau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74107909690Weiterführende Informationen im BayernPortal
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