Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Münchberg - EMS Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/Saale GmbH & Co. KG

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlgasse 5

    95213 Münchberg

    Postanschrift

    Mühlgasse 5

    95213 Münchberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@energie-von-ems.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6442725095113Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9251 9918-0

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    Internet

    Sprachversion

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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