Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Köfering

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Dorfplatz 1

    93096 Köfering

    Postanschrift

    Am Dorfplatz 1

    93096 Köfering

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Termine im Passamt auch nach Vereinbarung möglich. Zahlungsmöglichkeiten: bar oder EC-Karte

    Kontakt

    E-Mail: gde.koefering@koefering.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74441590615Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9406 2832-0

    Fax: +49 9406 2832-29

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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