Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Konzell

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    94357 Konzell

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    94357 Konzell

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:01 Uhr - 13:00 Uhr


    Freitag von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr, nur nach vorheriger Anmeldung.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@konzell.de

    De-Mail: info@gemeinde-konzell.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42219360617Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9963 9414-0

    Fax: +49 9963 9414-10

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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