Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenpeißenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Blumenstr. 2

    82383 Hohenpeißenberg

    Postfachadresse

    Postfach 69

    82381 Hohenpeißenberg

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@hohenpeissenberg.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93330580593Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8805 9210-0

    Fax: +49 8805 9210-21

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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