Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Schleching

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    83259 Schleching

    Postanschrift

    Kirchplatz 1

    83259 Schleching

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@schleching.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=53885595710Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53885595710Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8649 9889-0

    Fax: +49 8649 321

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English