Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Ansprechpartner
Stadt Garching b.München
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 1453
85742 Garching b.München
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Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Öffnungszeiten Standesamt und Friedhofsverwaltung:
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadt@garching.de
De-Mail: stadt@garching.de-mail.de
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