Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 28
89356 Haldenwang
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauamt@vgem-hw.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/686289679941Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8222 9676-0
Fax: +49 8222 9676-40
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024