Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Unterpleichfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstr. 14
97294 Unterpleichfeld
Kontakt
E-Mail: poststelle@unterpleichfeld.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61774312747Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61774312747Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9367 9080-0
Fax: +49 9367 9080-99
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024