Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Brunnengasse 5
97447 Gerolzhofen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: vgem@gerolzhofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91107440791Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9382 607-0
Fax: +49 9382 607-50
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024