Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bamberg - SG Steuern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Kontakt
E-Mail: steuern@stadt.bamberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8511461835441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 1240
Fax: +49 951 87 1905
Internet
Stadt Bamberg - Bamberger Service Betriebe
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Margaretendamm 40
96052 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8981239591441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 7010
Fax: +49 951 87 7001
Internet
Stadt Bamberg - Abteilung Entsorgung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Margaretendamm 40
96052 Bamberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9031572922441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 87 7100
Fax: +49 951 87 7001
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024