Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Gerzen
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Hausanschrift
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Rathausplatz 1
84175 Gerzen
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:15 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:30 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024