Straßenreinigungsgebühren; Erhebung

    Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist an folgende Voraussetzungen geknüpft
    • Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
    • Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
    • Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.

    Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.

    Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. 

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    Ansprechpartner

    Stadt Mühldorf a.Inn - Sg. 51 Tiefbau-Technik (Standort 1)

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    Huterergasse 2

    84453 Mühldorf a. Inn

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    Stadtplatz 21

    84453 Mühldorf a. Inn

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    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/345402243910Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Stadt Mühldorf a.Inn - Sg. 51 Tiefbau-Technik (Standort 2)

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    Montag - Mittwoch 13:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit und Termine nach telefonischer Vereinbarung

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/345402243910Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024

    Sprachversion

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