Abwasserabgabe Festsetzung

    Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

    Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

    Beschreibung

    Die Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) ist für häusliches Schmutzwasser bis 8 m3/d von der Gemeinde zu bezahlen, wenn das Schmutzwasser ohne Behandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage in ein Gewässer eingeleitet oder der Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Die Abgabe kann auf den Verursacher abgewälzt werden.

    Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen. Als Kleineinleiter werden Haushalte bezeichnet, die weniger als 8 m3 Schmutzwasser pro Tag in ein Gewässer einleiten oder versickern lassen. Den abgabepflichtigen Gemeinden wurde durch Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, die Abwasserabgabe auf die Grundstückseigentümer abzuwälzen. 

    Die Abgabe wird durch Bescheid festgesetzt. 

    Kleineinleitungen sind von der Abgabe befreit, wenn die Einleitung in einer Kleinkläranlage, die entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet worden ist, behandelt wurde und die ordnungsgemäße Beseitigung des Klärschlamms gesichert ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Haimhausen - Kläranlage

    Adresse

    Hausanschrift

    Amperpettenbacher Straße 10

    85778 Haimhausen

    Postanschrift

    Hauptstraße 15

    85778 Haimhausen

    Kontakt

    E-Mail: klaerwerk@haimhausen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5767341116462Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8133 9303-61

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Kosten

    Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Zahl der Bewohner des Grundstücks. 

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 08.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English