Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Ostallgäu (LRA OAL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1255
87610 Marktoberdorf
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-oal.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47109148423Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47109148423Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8342 911-0
Fax: +49 8342 911-551
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Seeg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 39
87637 Seeg
Kontakt
E-Mail: verwaltung@seeg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60773969821Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8364 9830-0
Fax: +49 8364 9830-40
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024