Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Neu-Ulm (LRA NU)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1725
89207 Neu-Ulm
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=62553601421Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62553601421Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-80999
Internet
Stadt Vöhringen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1240
89266 Vöhringen
Kontakt
E-Mail: poststelle@voehringen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32775565477Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 7306 9622-0
Fax: +49 7306 9622-199
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024