Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Allgemeiner Service (LR 4.4) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: allgemeinerservice@lrasw.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5734101743499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
Gemeinde Sennfeld
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5
97526 Sennfeld
Kontakt
E-Mail: info@sennfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43774438720Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43774438720Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 7651-0
Fax: +49 9721 7651-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024