Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Main-Spessart (LRA MSP)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1242
97748 Karlstadt
Kontakt
E-Mail: Poststelle@Lramsp.de
De-Mail: Poststelle@Lramsp.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24331413414Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24331413414Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 24
97846 Partenstein
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-partenstein.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=05107342813Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05107342813Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9355 9721-0
Fax: +49 9355 9721-22
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024