Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

    Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

    Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

    Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Miltenberg (LRA MIL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstr. 2

    63897 Miltenberg

    Postfachadresse

    Postfach 1560

    63885 Miltenberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75998068416Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9371 501-0

    Fax: +49 9371 50179-270

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Eichenbühl

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 97

    63928 Eichenbühl

    Postanschrift

    Hauptstr. 97

    63928 Eichenbühl

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@eichenbuehl.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25775264542Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9371 9720-0

    Fax: +49 9371 9720-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English