Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

    Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

    Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

    Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (LRA WUG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    91781 Weißenburg i.Bay.

    Postanschrift

    91780 Weißenburg i.Bay.

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle.Lra@Landkreis-wug.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=22220200436Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22220200436Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9141 902-0

    Fax: +49 9141 902-108

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankenmuther Str. 2 d

    91710 Gunzenhausen

    Postanschrift

    Frankenmuther Str. 2 d

    91710 Gunzenhausen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vggunzenhausen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=92440764793Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/92440764793Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9831 6774-0

    Fax: +49 9831 6774-26

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English