Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

    Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

    Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

    Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadt@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/90220424387Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-0

    Fax: +49 981 51-303

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Ansbach - Amt für Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Platz 1

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 10:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Sa 10:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6734094743514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-300

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English