Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

    Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

    Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

    Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hof - Sitzungsdienst, Ehrungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 1-3

    95028 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 1665

    95015 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:45 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:45 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:45 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: sitzung@stadt-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0610206138514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 815-1022

    Fax: +49 9281 815-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English