Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Coburg - Schulangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 30 42
96419 Coburg
Kontakt
E-Mail: schulamt@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1168321859504Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-1409
Fax: +49 9561 89-2409
Internet
Stadt Coburg - Schulabteilung
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Postfach 30 42
96419 Coburg
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E-Mail: schulamt@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/636293529858Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-2407
Fax: +49 9561 89-2409
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024