Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Landshut (LRA LA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73331420412Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73331420412Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 408-0
Fax: +49 871 408-1001
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1160
84057 Ergoldsbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-ergoldsbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05885231789Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8771 30-0
Fax: +49 8771 30-41
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024