Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

    Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

    Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

    Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weilheim-Schongau (LRA WM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Pütrichstr. 8

    82362 Weilheim i.OB

    Postanschrift

    82360 Weilheim i.OB

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-wm.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87997984434Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 881 681-0

    Fax: +49 881 681-2353

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Markt Peiting

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptplatz 2

    86971 Peiting

    Postanschrift

    Hauptplatz 2

    86971 Peiting

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@peiting.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=13107986674Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13107986674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8861 599-0

    Fax: +49 8861 599-55

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English