Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Erding (LRA ED)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ed.de
De-Mail: poststelle@lra-ed.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33775908403Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33775908403Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8122 58-0
Fax: +49 8122 58-1279
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
St.-Martin-Str. 9
85467 Neuching
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-oberneuching.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/03774018811Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8123 9326-60
Fax: +49 8123 9326-80
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024