Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung
Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.
Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Große Kreisstadt Eichstätt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
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85067 Eichstätt
Kontakt
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Internet
Landratsamt Eichstätt - FB 101 - Hauptverwaltung (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten nach Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: manfred.schmidmeier@lra-ei.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/176081295643Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
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Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024