Naturdenkmäler; Festsetzung
Besonders eindrucksvolle Naturobjekte können als Naturdenkmäler festgesetzt werden.
Beschreibung
Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur (z. B. ein besonders wertvoller Einzelbaum) oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar (z.B. eine besonders wertvolle Wiese) geschützt werden, deren Erhaltung z. B. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, oder ihrer wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die als Naturdenkmäler geschützten Teile von Natur und Landschaft dürfen grundsätzlich nicht zerstört, beschädigt oder verändert werden.
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden nach Art. 51 Abs. 1 Nr. 4 BayNatschG für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG) zuständig.
Ansprechpartner
Landratsamt Dachau (LRA DAH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Weiherweg 16
85221 Dachau
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-dah.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64664814399Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64664814399Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8131 74-0
Fax: +49 8131 7411-710
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023