Volkshochschule; Zahlung der Gebühren
Beschreibung
Für den Besuch von Kursen oder Veranstaltungen der Volkshochschule werden in der Regel Gebühren erhoben, die bei der Anmeldung zu entrichten sind.
Informationen über die Gebühren, die Ermäßigungen und Gebührenerstattung finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gebühren werden je Kurs oder Veranstaltungen angegeben.
Die Gebührensatzung der Volkshochschule und die Gebühren je Kurs finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Augsburg (LRA A)
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Hausanschrift
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86136 Augsburg
Kontakt
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86485 Biberbach
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E-Mail: poststelle@biberbach.de
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Rechtsgrundlage(n)
- Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)Benutzungsgebühren
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 09.08.2024
Stichwörter
VHS