Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Schwebheim
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchplatz 2
97525 Schwebheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@schwebheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25663337718Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25663337718Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9723 9101-0
Fax: +49 9723 9101-33
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024