Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Haibach - Hauptverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 6

    63808 Haibach

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    63802 Haibach

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8278680043210Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 648-0

    Fax: +49 6021 648-99

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English