Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Spalt - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herrengasse 10
91174 Spalt
Kontakt
E-Mail: hauptamt@spalt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4068652740509Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9175 7965-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024