Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Langenzenn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn
Öffnungszeiten
Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@langenzenn.de
De-Mail: poststelle@langenzenn.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29553482447Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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