Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/5 - Schulen, Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    91541 Rothenburg ob der Tauber

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: schulverwaltung@rothenburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1675611887118Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9861 404-350

    Fax: +49 9861 404-309

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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