Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Pfatter
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Haidauer Str. 40
93102 Pfatter
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde.pfatter@realrgb.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=48663526677Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48663526677Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9481 9404-0
Fax: +49 9481 9404-25
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024