Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Tann
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Hausanschrift
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Marktplatz 6
84367 Tann
Kontakt
E-Mail: poststelle@tann.de
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Fax: +49 8572 9600-40
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024