Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Böbrach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
94255 Böbrach
Kontakt
E-Mail: poststelle@boebrach.de
De-Mail: gemeinde-boebrach@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=42664268517Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/42664268517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9923 80100-0
Fax: +49 9923 80100-7
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024