Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Übersee
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchweg 1
83236 Übersee
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-uebersee.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59774326744Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8642 8989-0
Fax: +49 8642 8989-33
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024